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Betreuung

Unser ambulanter Pflegedienst erfüllt die von den Pflegekassen geforderten Voraussetzungen für ein qualitätsgesichertes Betreuungsangebot nach § 45b Abs. 1 SGB XI. Wir sind als Anbieter von besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung in die Liste gemäß § 45b Abs. 3 SGB XI eingetragen.

Unser Konzept ist ausgerichtet für Pflegebedürftige zum Erhalt und zur Förderung von verbliebenen Fähigkeiten, zum Erhalt der häuslichen Pflegesituation und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Unser für die Betreuung eingesetztes Personal verfügt über entsprechende Kenntnisse, wie z. B. „Grundqualifizierung Gerontopsychiatrische Fachkompetenz“.

Einzelbetreuung in der häuslichen Umgebung

Unter Einbeziehung der Biografie des Kunden werden Betreuungsangebote individuell ausgerichtet. Dabei bilden die Vorlieben und die Dinge, die der Kunde in früherer Zeit gerne getan hat, die Basis für unsere Arbeit.

Zudem wird seine häusliche Umgebung, seine Gewohnheiten sowie die Art und Weise, wie die pflegenden Angehörigen damit umgehen, berücksichtigt. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen und Bedürfnissen des zu Betreuenden.


Die Betreuungsgruppe

bietet ein Betreuungsangebot für Betroffene, in dem geschulte Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen übernehmen. Ziel unserer Betreuungsgruppen ist es, sowohl angemessene Betreuung und Kontaktmöglichkeiten für die pflegebedürftigen Menschen als auch Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Personen geschaffen werden.

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